Unsere Ausbildungsklassen
Alle Details zu den PKW- und Zweiradklassen sowie weitere Seminare und Schulungen
PKW Führerschein
Der Autoführerschein in Deutschland entspricht der Klasse B. In modernen und einfach zu fahrenden Fahrschulautos bringen wir dir das Fahren in unserer Fahrschule bei. Bei uns gibt es auch den Führerschein mit 17. Eine genaue Beschreibung und die Voraussetzungen findest du weiter unten.
B197
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre (Begleitetes Fahren mit 17)
Der Führerschein B197 erlaubt es, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu absolvieren. Mit dem Schaltgetriebe müssen mindestens 10 Übungsstunden sowie eine 15-minütige Testfahrt beim Fahrlehrer absolviert werden. Wenn die Schaltkompetenz nachgewiesen werden kann erfolgt der Umstieg auf das Automatikgetriebe.
B
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre (Begleitetes Fahren mit 17)
Der Klasse B Führerschein darf ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden und beinhaltet außerdem die Führerscheinklassen AM und L. Er erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, gebaut und ausgelegt für die Beförderung von maximal 8 Personen (+ Fahrzeugführer).
B78 (Automatik)
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre (Begleitetes Fahren mit 17)
Das automatisch geschaltete Getriebe gewinnt gerade in der jungen Generation an Beliebtheit, aber auch für ältere Menschen ist es eine gute Alternative.
BF17
Voraussetzung:
Mindestalter 17 Jahre
Das begleitete Fahren (BF 17), gern auch Führerschein mit 17 oder Führerschein ab 17 genannt, ist eine deutsche Sonderregelung bezüglich der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr.
Dank dieser Führerscheinklasse wird es Jugendlichen schon mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben.
B96
Voraussetzung:
Fahrer*in hat bereits Klasse B Führerscheins erworben
Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 (B96) erwirbt, darf Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination kann 3.500 kg überschreiten, darf aber nicht mehr als 4.250 kg betragen.
BE
Voraussetzung:
Fahrer*in hat bereits Klasse B Führerscheins erworben
Wer die Führerscheinklasse BE erwirbt, kann damit einen Pkw der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg, aber nicht mehr als 3.500 kg führen.
Zweirad Führerschein
Wir bilden die Zweiradklassen AM, A1, A2, A und B196 aus.
AM
Voraussetzung:
Mindestalter 15 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)
B196 (Erweiterung)
Voraussetzung:
Mindestalter 25 Jahre
Fahrer*in hat bereits 5 Jahre Klasse B
Mindestunterricht:
- 10 Fahrstunden á 45 Minuten
- 4 Theorieeinheiten á 90 Minuten
- Keine theoretische und praktische Prüfung
Mit der Schlüsselzahl 196 ist man berechtigt ein Motorrad der Klasse A1, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125cm³, zu führen. Bei der Ausbildung handelt es sich um eine Erweiterung, basierend auf der Fahrerlaubnis der Klasse B, welche seit mindestens fünf Jahren im Besitz sein muss. Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 auf dem Führerschein dokumentiert.
A1
Voraussetzung:
Mindestalter 16 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
A2
Voraussetzung:
Mindestalter 16 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A80
Voraussetzung:
Mindestalter 21 Jahre
Die Ausbildung sowie praktische die Prüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A.
Mit der Schlüsselzahl 80 gilt bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres die Führerscheinklasse A2.
Nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen ohne weitere praktische Prüfung Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A gefahren werden.
A
Voraussetzung:
Mindestalter 24 Jahre (Direkteinstieg)
Mindestalter 20 Jahre (bei 2 Jahre Vorbesitz Klasse A2)
Mindestalter 21 Jahre (Dreirädrige Kraftfahrzeuge)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Seminare & Schulungen
Wir bieten verschiedene Seminare und Schulungen an.
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Fahrerlaubnisinhaber die sich noch in der Probezeit befinden und bei einen A- Verstoß oder zwei B-Verstöße erwischt wurden, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet in diesem Fall ein Aufbauseminar an, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule stattfindet. Die Teilnahme ist Pflicht.
Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).
Da es allerdings speziell auf Führerscheinneulinge mit geringer Erfahrung ausgerichtet ist, geht es hier insbesondere darum, das Risikobewusstsein zu fördern und die Gefahrerkennung zu verbessern.
Verkehrsteilnehmerschulung
In Verkehrsteilnehmerschulungen werden Themen wie Verkehrsgesetze und -regeln, sicheres Fahrverhalten und Verkehrssicherheit behandelt.
Je nach Zielgruppen können die Schulungen verschiedene Schwerpunkte haben.
Übungsstunden für Führerscheinbesitzer zur Auffrischung der Fahrpraxis
Sie sind länger nicht Auto gefahren und fühlen sich unsicher. Um dieser Unsicherheit entgegenzuwirken, kann ein Auffrischungskurs in der Fahrschule helfen. Mit ein paar Auffrischungsstunden kann neue Sicherheit mit dem Kfz gewonnen werden.